Kosten
Primär und Ersatzkassen 
Die ersten fünf Sitzungen (Probatorik), bevor ein Antrag gestellt wird, werden von allen Kassen übernommen. Bei bestehender Indikation übernehmen Primär- und Ersatzkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Kosten werden über Ihre Chipkarte abgerechnet.

Private Krankenkassen
Je nach abgeschlossenem Vertrag werden die Leistungen einer Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Am besten Sie klären vorab mit Ihrer Kasse, ob diese Leistungen erstattet werden.

Beihilfe
Die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) werden ohne Beantragung von der Beihilfe erstattet. Bei bestehender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Um einen Psychotherapieantrag zu stellen, benötigen Sie Formulare, die Ihnen auf Nachfrage von der Beihilfe zugesandt werden.