Ablauf:
Psychotherapie
Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Diese erste Sitzung soll ihnen helfen, sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu klären sowie ihr Anliegen zu schildern. Entscheiden sie sich für eine Zusammenarbeit, stehen zunächst die Diagnostik und Erhebung einer ausführlichen Anamnese sowie die Klärung der Behandlungsziele und die Therapieplanung im Vordergrund. Bei manchen privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie dem Kostenerstattungsverfahren ist eine Beantragung der Therapie erforderlich. Ich werde Sie darüber informieren, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall notwendig sind und Sie bei der Beantragung unterstützen. Die Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen wird mit Ihnen abgesprochen. 


Kosten:

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten. Manche Versicherungen setzen zusätzlich einen Eintrag des Therapeuten im Arztregister voraus. Diese Voraussetzungen werden von mir erfüllt. Je nach Versicherungsvertrag kann die Anzahl der Behandlungsstunden sowie der Umfang der Kostenerstattung variieren. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, die konkreten Bedingungen für die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Das Honorar für eine psychotherapeutische Einzelsitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Falls die Kosten nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, oder Sie aus anderen Gründen (z.B. Stellung einer Diagnose) die Kosten selbst tragen möchten, können Sie dies selbstverständlich gerne tun. In diesem Fall beträgt das Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) aktuell 100,55 €/Sitzung. 

Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattung
Aufgrund einer unzureichenden Anzahl zugelassener Vertragspsychotherapeuten sind Wartezeiten von mehreren Monaten bis zum möglichen Beginn einer Psychotherapie leider keine Ausnahme. Wenn jedoch in einem zumutbaren Zeitraum (ca. 3 Monate) kein Therapieplatz bei einem zugelassenen Vertragspsychotherapeuten frei ist, besteht nach § 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung bei einer medizinisch unaufschiebbaren Leistung) die Möglichkeit bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Behandlungskosten in einer Privatpraxis zu beantragen. Weitere Informationen zum Thema "Kostenerstattung" können Sie dem Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) entnehmen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung. 

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von akuell 60,- €/Sitzung in Rechnung gestellt.